1. Anmeldung
Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder per Online-Shop auf der Homepage erfolgen. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung bzw. dem Ausleihen von Leihgegenständen, werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung bzw. der Entgegennahme von Leihgegenständen zustande.
Ausnahme:
Sie erhalten von uns eine Absage bzw. ein neues Angebot, an dem wir 7 Tage gebunden sind.
2. Zahlung
a) Für die von Outdoor – Dahoam veranstalteten Einzelbucherprogramme gelten folgende
Zahlungsbedingungen:
Zahlung des Veranstaltungspreises bis spätestens zur Anreise der jeweiligen Veranstaltung.
b) Für die Buchung von Firmenveranstaltungen gilt: Bei Buchung bzw. sofort nach Erhalt der Rechung.
Wir sind berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages von Ihnen zu verlangen, wenn Sie sich mit der Zahlung des Buchungspreises in Verzug befinden und Ihnen von uns eine Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB) gesetzt worden ist.
3. Mindestteilnehmerzahl
Alle Veranstaltungen sind auf eine, in der Beschreibung angegebene, Mindestteilnehmerzahl abgestimmt. Wird diese nicht erreicht, so ist Outdoor – Dahoam berechtigt die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit kostenfrei auf einen verfügbaren Ersatztermin umzubuchen.
4. Rücktrittsbedingungen
Für von Outdoor – Dahoam veranstaltete Programme gelten folgende Rücktrittsbestimmungen:
Rücktritt bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30% Ausfallgebühr
Rücktritt ab 29. Tag bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40% Ausfallgebühr
Rücktritt ab 14. Tag bis 05. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% Ausfallgebühr
Ab 04. Tag bis zum Veranstaltungstag selbst oder
bei Nichtantritt der Veranstaltung: 100% Ausfallgebühr
5. Verleih
5.1. Mietpreis
Es gelten die Mietpreise der jeweiligen gültigen Preisliste. Der Mietpreis ist spätestens bei der Materialübergabe zu begleichen.
5.2. Kaution
Der Mieter erhält sie Ausrüstung nur nach Vorlage eines gültigen Personalausweises.
5.3. Kündigung
Der Mieter kann jederzeit vor Übernahme des Leihgegenstandes den Vertrag kündigen. Kündigt der Mieter den Vertrag oder übernimmt er den Leihgegenstand nicht, so behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Dieser beträgt bei einer Kündigung, die dem Vermieter mindestens 1 Monat vor Übernahme zugeht 25% des Mietpreises (ohne Transportkosten), bei einer Kündigung innerhalb des letzten Monats vor Übernahme schuldet der Mieter die volle Miete. Kann der Leihgegenstand erneut vermietet werden, so schuldet der Mieter eine Verwaltungsgebühr von 15% des Mietpreises (ohne Transportkosten).
5.4. Umbuchung
Eine Umbuchung auf einen Termin auf den anderen innerhalb eines Kalenderjahres ist mit Zustimmung des Vermieters möglich. Es wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10% des Mietpreises (ohne Transportkosten) erhoben.
5.5. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktrittsrecht aufgrund von Witterungsverhältnissen, ausgenommen Hochwasser und Gewitter, besteht nicht. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so ist der gesamte Mietpreis (ohne Transportkosten) fällig.
5.6. Verleih Winter
Die Benutzung der verliehenen Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Haftung bei Unfällen. Die vermieteten Gegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder Dritten überlassen werden. Bei Verlust, Diebstahl oder grober Beschädigung muss der Kunde das Material dem Zeitwert entsprechend ersetzen. Später eingebrachte Einwendungen (Schäden seien bereits vor der Übernahme vorhanden gewesen) können nicht anerkannt werden. Verdeckte Mängel sind hiervon ausgenommen.
Die Mietgegenstände müssen vom Kunden persönlich bei Outdoor – Dahoam zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden. Ist dies nicht der Fall, so ist für jeden weiteren Tag die volle Miete zzgl. dem entstandenen Ausfall zu entrichten.
5.7. Verleih Sommer
Die Benutzung der verliehenen Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Mieter lässt nur solche Personen das Boot mitbenutzen, die schwimmen können und im Umgang mit einem Boot geübt sind, das dem des gemieteten entspricht. Das Konsumieren von Alkohol vor und während der Bootstour ist untersagt. Der Mieter ist verpflichtet sich vor Antritt der Bootsfahrt vom ordnungsgemäßen Zustand des Bootes und des Zubehörs zu überzeugen. Werden dabei Mängel festgestellt, so sind sie dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Wenn diese Mängel die Fahrtüchtigkeit des Bootes beeinträchtigen können, so ist die Benutzung des Bootes zu unterlassen.
Fehlende und während der Mietzeit beschädigte Gegenstände sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die am Boot und am Zubehör während der Mietzeit entstehen.
5.7.1. Bootsbehandlung
Der Mieter wird das Boot schonend und sorgfältig behandeln, sowie auf die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften (Schifffahrtsordnungen) und die Gefahrensymbole achten.
Insbesondere darf das Boot nicht über den Boden geschleift werden und darf erstrecht nicht beladen und betreten werden, wenn es sich nicht in ausreichend tiefem Wasser befindet. Wehre und sonstige gefährliche Stellen sind zu umtragen, dabei sind alle schweren Gegenstände aus dem Boot zu entfernen. Liegt das Boot nicht im Wasser, z.B. in Pausenzeiten oder beim Bootstransport, so ist darauf zu achten, dass aufgeblasene Boot nicht der prallen Sonne ausgesetzt wird (Gefahr des Platzens bei Überdruck).
Das Rauchen sowie offenes Feuer ist im und am Boot verboten!
5.7.2. Bootsübergabe
Die Boote / Ausrüstungen werden je nach Absprache im aufgeblasenen oder zusammengelegten Zustand übergeben. Es gelten die vereinbarten Übergabeorte und Übergabezeiten. Die Mietgegenstände müssen vom Kunden persönlich bei Outdoor – Dahoam übergeben werden.
Die Boote / Ausrüstungen werden an den vom Vermieter vorgegeben Ort übergeben. Der Transport vom und zum Wasser ist Sache des Mieters.
Wird die vereinbarte Übergabezeit vom Mieter um mehr als 30 Minuten überschritten, so kann der Vermieter für jede angefangene ½ – Stunde 25 EUR geltend machen. Außerdem ist der Vermieter nach einer Stunde nicht mehr verpflichtet auf den Mieter zu warten. Wird ein Boot / Ausrüstung nicht am vereinbarten Miettag zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt, für jeden weiteren Tag den doppelten Mietpreis zu berechnen.
Etwaige Schadensersatzansprüche von Nachmietern gegenüber dem Mieter bleiben hiervon unberührt.
5.7.3. Sicherheitsausrüstung / Einweisung
Auf Fließgewässern empfehlen wir das Tragen eines Helmes.
Das Tragen einer Schwimmweste ist grundsätzlich Pflicht! Der Mieter bestätigt mit der Übernahme des Bootes eine Sicherheitseinweisung in Bezug auf Paddeltechnik, möglichen Gefahren und Verhalten auf dem Gewässer erhalten und verstanden zu haben.
6. Programmänderung
Soweit Outdoor – Dahoam Veranstalter ist, ist sie berechtigt, das Programm aus Sicherheitsgründen abzuändern. Insbesondere haben Bergführer, Bootsführer, Trainer, Erlebnispädagogen, etc. die Witterungsverhältnisse zu beachten, so dass sie berechtigt sind, den Routenverlauf z.B. bei ungünstigen Verhältnissen am Berg bzw. auf dem Wasser, bei schlechten Witterungsbedingungen, bei mangelndem Können der Teilnehmer oder anderen unvorhersehbaren Umständen abzuändern bzw. das Programm oder einzelne Teile davon aus Sicherheitsgründen abzusagen, soweit kein Ersatztermin vereinbart werden kann.
Teilnehmer, die offensichtlich unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, können von Outdoor – Dahoam von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des Buchungspreises.
Kann die Veranstaltung wegen höherer Gewalt und / oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl (gem. Punkt 3 der AGB) nicht durchgeführt werden, so erhält der Kunde den Buchungspreis zurück, weitere Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7. Haftung
Für Schäden, welche nicht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegen, haftet Outdoor – Dahoam nicht, wenn und soweit diese Schäden durch Fahrlässigkeit des Veranstalters oder dessen Leistungsträgern verschuldet wurden. Die Haftung des Veranstalters bei grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Falls Outdoor – Dahoam lediglich einzelne fremde Leistungen nur vermittelt, so haftet der Veranstalter nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Eine weitergehende Haftung von Outdoor – Dahoam findet nicht statt.
Für ausreichend Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Outdoor – Dahoam behält sich Änderungen aus zwingenden Gründen ebenso vor, wie die Berichtigung von Irrtümern.
8. Sicherheit
Voraussetzung für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist ein allgemeiner stabiler Gesundheitszustand. Schwimmkenntnisse sind für alle wasserbezogenen Angebote absolute Voraussetzung, sowie Trittsicherheit bei allen alpinen bzw. alpin ähnlichen Veranstaltungen.
Im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer müssen Sie den Anweisungen der Guides und Trainer jederzeit Folge leisten.
Die Tourenbeschreibung (Ausschreibungen), sowie die Informationen über mitzubringende (persönliche) Ausrüstung wurde zur Kenntnis genommen.
9. Gesundheitsbestimmungen
Die Bekanntgabe der oben genannten Bestimmungen Ihnen gegenüber bei Buchung einer Veranstaltung bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Wir werden Sie, soweit möglich, auch von später eintretenden Änderungen unterrichten. In Ihrer Person begründete Persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich von Ihnen mitgeteilt worden sind.
Die meisten angebotenen Veranstaltungen haben einen sportlichen Charakter und stellen damit erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit. Über Ihre gesundheitliche Eignung für die Anforderung der Tour, eventuell Infektions- und Impfschutz, sowie andere Prophylaxemaßnahmen sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen.
Auf die allgemeinen Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, sportmedizinisch erfahrenen Ärzten oder Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Der Veranstalter muss über eventuelle gesundheitliche Einschränkungen, die die Ausübung der angebotenen Aktivitäten beeinträchtigen könnten, informiert werden.
10. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
11. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB’s hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Veranstalter
Outdoor – Dahoam
An der Bretonenbrücke 7
83661 Lenggries
Tel.: 0170 4314193
info@outdoor-dahoam.de
www.outdoor-dahoam.de